Teilnahmebedingungen:

Am unzensiert-Wettbewerb können Schüler*innenzeitungen und Schulzeitungen aller Schularten in Niedersachsen teilnehmen. Die Schüler*innenzeitungen müssen gedruckt vorliegen oder digital abrufbar sein. Für die teilnehmende Schüler*innenzeitung muss die Regelmäßigkeit des Erscheinens bzw. der Veröffentlichung von Beiträgen nachgewiesen werden. Nicht zugelassen sind Jahrbücher, Sonderhefte oder Schulchroniken, die nur einmalig oder zu bestimmten Anlässen (z.B. Abitur, Projektwoche) produziert werden. Eingereichte gedruckte Schüler*innenzeitungen müssen in dem Kalenderjahr erschienen sein, in dem der Wettbewerb ausgeschrieben ist. Digitale Schüler*innenzeitungen müssen regelmäßige Veröffentlichungen für das Kalenderjahr, in dem der Wettbewerb ausgeschrieben ist, nachweisen. Wir behalten uns vor, Sonderpreis-Anmeldungen auch für die Hauptpreis-Kategorie anzumelden. Für die Sonderpreise können sich auch andere Schüler*innenmedien bewerben.

Teilnehmende stimmen mit der Einsendung ihrer Schüler*innenzeitung beim unzensiert-Wettbewerb zu, dass ihre Daten zum Zweck der Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden zu denselben Zwecken auch an die Veranstaltenden des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder (Bundeswettbewerb) weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Landeswettbewerbs und Bundeswettbewerbs verwendet, um die Teilnehmenden zu kontaktieren und sie über den Ablauf, ihren potenziellen Gewinn und über die Partner*innen des unzensiert-Wettbewerbs sowie des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder zu informieren. Dies umfasst auch werbliche Informationen, die die Veranstaltenden den Teilnehmenden zukommen lassen können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht Veranstaltende sind, findet nicht statt. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der schriftliche Widerruf ist gleichbedeutend mit einer Zurücknahme der Teilnahme.